
MONITORING: NEUE ANFORDERUNGEN!
Für grosse Gebäude, deren EBF (Energiebezugsfläche) grösser ist als 2000m2 (neue, sowie bestehende Gebäude mit neuen technischen Anlagen), und alle Gebäude des Minergie-A-Standards jeder Grösse, müssen ab sofort mit einer Monitoring-Einrichtung gemäss der Regelungen Minergie® 2017 ausgestattet sein.
In diesem Zusammenhang müssen sie mit einer Lösung für die Messung von Energieflüssen des Gebäudes versehen werden. Unter Monitoring versteht man eine automatische und ständige Messung der Energieflüsse und deren Darstellung in Form von einfachen und verständlichen Graphiken.
ZIEL :
– Information der Benutzer, um ihr Verhalten positiv zu verändern.
– Eine Basis für eine optimale Ausnutzung der Ressourcen schaffen.
Die Monitoring-Lösung von eSMART ist vollständig kompatibel mit den Minergie-Regelungen.
Die Monitoring-Einrichtungen von Minergiebauten die gemäss Kapitel 15 mit einer solchen ausgerüstet werden müssen, haben folgenden Festlegungen zu genügen :
Energieflüsse
Es müssen mindestens die folgenden Energieflüsse separat gemessen werden :
- Endenergieverbrauch für Raumheizung und Wassererwärmung insgesamt
- Elektrizität ohne Wärmeerzeugung: Messung pro Nutzungseinheit gemäss Verrechnung durch Elektrizitätslieferant (Allgemeinstrom, Wohnungen, Läden etc.)
- Nutzenergie von Heizwärme und Warmwasser (separat)
- Kühlung/Klimatisierung bei Zweckbauten
- Gebäudeeigene Energieproduktion (Photovoltaik, Solarthermie, WKK)
Messung und Messdatenverarbeitung
Die Anforderungen bezüglich zu messender Energieflüsse und an die Messung sind Minimalanforderungen. Differenzierungen sind zulässig und erwünscht.
Es muss ein Vergleich zu Vorjahresmesswerten und mehrjährigen Mittelwerten er-möglicht werden. Elektrizitätsmessungen müssen mindestens Tages-Verbrauchsprofile abbilden.
Ein Messkonzept mit Auflistung der vorgesehenen Messstellen und Darstellung als Schema oder auf Plan ist Bestandteil des Zertifizierungsantrages.
Falls Minergie ein Angebot zur Entgegennahme und Auswertung von Monitoringdaten an Minergie-Gebäudeeigentümer ausrichtet, werden unter Einhaltung der Regeln des Personen- und Datenschutzes statistische Auswertungen erstellt und den Datenlieferanten aussagekräftige Vergleichs- und Benchmark-Werte zurückgeliefert.
Visualisierung
Die Messdaten müssen mindestens als Monats- und Jahresdaten ausgewiesen und in leicht verständlicher Form grafisch dargestellt werden.
Die Visualisierung muss automatisch erfolgen oder in einfach zu handhabenden Abläufen machbar sein.
Auf wichtige Rahmenbedingungen und Besonderheiten soll in der Visualisierung hingewiesen werden.
Die visualisierten Messdaten müssen den Gebäudenutzern im Rahmen der datenschutzrechtlichen Einschränkungen zugänglich gemacht werden.
Produktreglement zu den Gebäudestandards MINERGIE
Überwachung moeglicher Anbieter